Kasuistik

im rechtlichen Bereich: Rechtsfindung, die in besonderem Masse auf den Einzelfall abstellt, zu den verschiedenen Fällen eine Vielzahl ins einzelne gehender Rechtsregeln aufstellt und daher meist unübersichtlich wird. Vgl. auch Fallrecht.

Rechtsprechung in Einzelfällen, Lehre von Einzelfällen, Fallrecht

nennt man gesetzestechnisch eine auf Einzelfälle abstellende Regelung, bei der Rechtsfindung die in besonderem Maße auf den Einzelfall ausgerichtete Sachentscheidung; bei einer Mehrheit von Rechtsfällen kann diese der unterschiedlichen Fallgestaltung durch entsprechende Rechtsregeln Rechnung tragen.




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