Sachentscheidung

eine in der Sache selbst, nicht nur über Verfahrensfragen, ergehende Entscheidung, durch die darüber befunden wird, ob ein Rechtsschutzbegehren begründet ist, z. B. Sachurteil.

ist eine Entscheidung des Gerichts darüber, ob ein Rechtsschutzbegehren in einem Prozess (Klage, Antrag usw.) begründet ist. Die S. setzt i. d. R. die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens voraus (Sachurteil).




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