Kausale Handlungslehre

strafrechtliche Theorie, nach welcher "Handlung" jede willkürliche, ursächliche Herbeiführung einer Veränderung in der Aussenwelt ist, ohne dass es auf ziel- und zweckgerichteten Willen ankommt. Die k. H. rechnet den Vorsatz zur Schuld und nicht wie die finale Handlungslehre zur Tatbestandshandlung.

Handlungslehre, kausale

Handlungslehren.

Handlungsbegriff.




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