Kausale Handlungslehre strafrechtliche Theorie, nach welcher "Handlung" jede willkürliche, ursächliche Herbeiführung einer Veränderung in der Aussenwelt ist, ohne dass es auf ziel- und zweckgerichteten Willen ankommt. Die k. H. rechnet den Vorsatz zur Schuld und nicht wie die finale Handlungslehre zur Tatbestandshandlung.
Weitere Begriffe : Pairing | Impfzwang | Clearstream Banking AG |
MMnews
|