Kellerwohnung

Wohnung, die ganz oder teilweise mindestens 50 cm unter der Erdoberfläche liegt oder sich im gleichen Geschoss wie die übrigen Keller befindet, aber auch eine Wohnung, die in so erheblichem Masse die in der Verkehrsauffassung als ungünstig angesehenen Eigenschaften einer K. (insbes. Feuchtigkeit und Lichtmangel) aufweist, dass sie nicht als ordnungsgemässe Wohnung angesehen werden kann.




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