Kellerwechsel

auf erdichtete oder zahlungsunfähige Person gezogener Wechsel. Enthält fingierte Indossamente, gefälschte Unterschriften oder Unterschriften nicht existierender Personen. Die Hingabe des grundsätzlich gültigen K.s kann Betrug sein. Fingierter Wechsel.

Wechsel, der auf fingierte oder insolvente Personen gezogen wird. Dieser ist zwar gültig, doch wird die Grenze zur Urkundenfälschung und zum Betrug überschritten, wenn das Vorliegen eines guten Warenwechsels z.B. durch das Einsetzen von krummen Zahlen vorgetäuscht wird.

wird ein Wechsel genannt, bei dem der Bezogene zahlungsunfähig oder fingiert ist. Der K. gehört zu den Finanzierungswechseln und ist grundsätzlich gültig; jedoch kann Betrug vorliegen.




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