Kelloggpakt
(Briand-Kellogg-Pakt) ist der am 27. 8. 1928 von mehreren Staaten Unterzeichnete Vertrag über die Ächtung des Kriegs. Lit.: Buchheit, E., Der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, 1998
Am 27. 8. 1928 unterzeichneten die Vertreter Deutschlands, der USA, Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Japans, Polens, der Tschechoslowakei sowie der Vertreter der britischen Dominions Kanada, Australien, Neuseeland, Irland, Indien und Südafrika in Paris einen nach dem amerikanischen Staatssekretär Frank B. Kellogg benannten Vertrag über die Ächtung des Krieges. Sie verurteilten darin den Krieg als Mittel für die Lösung internationaler Streitfälle und erklärten, dass sie auf den Krieg als Werkzeug nationaler Politik in ihren gegenseitigen Beziehungen verzichten. Mehr als 60 weitere Staaten sind dem Pakt beigetreten. Die Auslegung des Vertrags hat in der Folge zu Schwierigkeiten geführt. Sie hatten ihren Grund teilweise in dem pauschalen Wortlaut des Pakts (RGBl. 1929 II 97), der z. B. keine Regelung des Verteidigungskriegs enthielt, teilweise aber auch in den verschiedenen Vorbehalten, unter denen einzelne Staaten dem Pakt beitraten. Der K. ist im Wesentlichen durch die Satzung der Vereinten Nationen und das dort normierte völkerrechtliche Gewaltverbot überholt. S. a. völkerrechtliche Streitigkeit; Kriegsrecht.
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