Kennzeichenanzeige

Werden bei einer Verkehrsüberwachung im Rahmen von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen oder auch Rotlichtverstößen die kontrollierten Fahrzeuge nicht sofort über ein Anhaltekommando angehalten und somit der Fahrzeugführer festgestellt, erfolgt die Auswertung über die Bilddokumentation, die beim Messverfahren erfolgt. Anhand des Kennzeichens des Fahrzeugs kann dann der Fahrzeughalter ermittelt werden, dem dann ein Anhörungsbogen (bei natürlichen Personen) oder ein Zeugenfragebogen (bei juristischen Personen) zugesandt wird (vgl. Anhörung). Wird der Verstoß nicht zugegeben oder der verantwortliche Fahrer nicht benannt, erfolgen weitere Maßnahmen zur Fahrerermittlung, wie Fotoabgleich mit dem Passfoto, das bei der Meldebehörde hinterlegt ist, oder die Polizei oder der Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes befragt Nachbarn oder andere Personen im Umfeld des Fahrzeughalters. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Fahrzeughalter bei erheblichen Verkehrsverstößen die Fahrtenbuchauflage (regelmäßig 6 Monate), um künftig die Ermittlung des Fahrers sicherzustellen.




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