Verkehrsüberwachung
Verkehrskontrollen.
Zuständige Behörde zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Verkehrsverstöße ist grundsätzlich die Polizei (§ 26 I 1 StVG). Zur Überwachung der Fahrgeschwindigkeit und des Parkens sind aber teilweise auch Gemeinden für zuständig erklärt worden (so z. B. in Bayern VO i. d. F. v. 21. 10. 1997, GVBl. 727). Übertragung der V. auf Private, die über technische Verwaltungshilfe hinausgeht, zur Feststellung von Verkehrsverstößen, ist unzulässig.
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