Kettenregeln

ungeschriebene Grundsätze des allgemeinen Strafrechts zur Einordnung von Mitwirkungshandlungen an Teilnahmedelikten (Teilnehmer):
Anstifter zur Anstiftung zu sein, sog. Kettenanstiftung, ist für jeden Mitwirkenden als Anstiftung strafbar, ungeachtet der Zahl der Zwischenpersonen.
— Beihilfe zur Beihilfe ist für jeden als Beihilfe strafbar.
— Beihilfe zur Anstiftung ist Beihilfe zur Haupttat.
Anstiftung zur Beihilfe ist ebenfalls Beihilfe zur Haupttat.




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