KettenverträgeIm Arbeitsrecht spricht man von Kettenarbeitsverträgen, wenn mehrere befristete Arbeitsverträge derart aneinandergereiht werden, dass mit Ablauf der jeweils vorgesehenen Frist das Arbeitsverhältnis nur endet, wenn kein neuer (wiederum befristeter) Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Da hierbei Kündigungen überflüssig werden, verliert der Arbeitnehmer jeden Kündigungsschutz. Liegen keine bes. Gründe vor, die K. als gerechtfertigt erscheinen lassen, sind sie wegen Missbrauchs unzulässig mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt.
Weitere Begriffe : Monokratie | Kompetenzgerichtshof | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Sozialrecht |
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