Ketzer Häretiker, nach kirchlichem Recht Abtrünnige vom wahren Glauben, denen eine Kirchenstrafe auferlegt werden kann; das staatliche Recht gewährt auch dem nach kirchlichem Verständnis ketzerischen Menschen Glaubens- und Gewissensfreiheit; in Ländern mit Staatskirche kann er allerdings Nachteilen im bürgerlichen Leben ausgesetzt sein.
Weitere Begriffe : Exegese | Dauerlieferungsvertrag | Reparation |
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