Ketzer

Häretiker, nach kirchlichem Recht Abtrünnige vom wahren Glauben, denen eine Kirchenstrafe auferlegt werden kann; das staatliche Recht gewährt auch dem nach kirchlichem Verständnis ketzerischen Menschen Glaubens- und Gewissensfreiheit; in Ländern mit Staatskirche kann er allerdings Nachteilen im bürgerlichen Leben ausgesetzt sein.

ist im katholischen Kirchenrecht jeder bewusste Leugner eines kirchlichen Grundsatzes. Lit.: Holl, A., Die Ketzer, 1994




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