Kindertagesbetreuung

Da immer mehr Mütter berufstätig sind, wurden neben den herkömmlichen Kindergärten zunehmend Einrichtungen für die ganztägige Kinderbetreuung erforderlich. Die Bürger der neuen Bundesländer kennen diesen Service schon seit langem. Die Tatsache, dass durch gesellschaftliche Veränderungen die Kinderbetreuung heute stärker als früher außerhalb der Familie stattfindet, spiegelt sich auch im Sozialgesetz. Danach sollen Tagesstätten die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern. Zahlreiche Paare vertrauen ihren Nachwuchs einer Tagespflegeperson an, die sich für einige Stunden oder von morgens bis abends um die Kinder kümmert, entweder in ihrem eigenen Haushalt oder in dem der Eltern. Zum Wohl der Heranwachsenden muss sie eng mit den Sorgeberechtigten zusammenarbeiten. Diese wiederum haben ihr alle Aufwendungen und selbstverständlich die anfallenden Kosten in angemessenem Umfang zu ersetzen. Wer eine Betreuung für seine Sprösslinge sucht, kann sich ebenfalls an Vereine von Tagespflegepersonen wenden, die vielerorts entstanden sind. Häufig führen sie Namen wie Tagesmütter e.V. Es empfiehlt sich, einen Vertrag abzuschließen, in dem man die Arbeitszeiten, die Vergütung und die versicherungsrechtlichen Bedingungen der Tätigkeit regelt.

§ 22 SGB VIII




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