SGB VIIIAchtes Buch des Sozialgesetzbuches, regelt die Kinderhilfe und Jugendhilfe. Die Vorschriften gelten seit 1991 und lösten zusammen mit dem Begleitgesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts die bis dahin im Wesentlichen auf dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz der Weimarer Republik (1919/1933) beruhenden Regelungen speziell zur Jugendhilfe ab. Im Mittelpunkt stehen u. a. Hilfen zur Erziehung, die Betreuung, Aufgaben der Jugendämter sowie der freien Jugendhilfe unter Einschluss gemeinnütziger und kirchlicher Organisationen.
Weitere Begriffe : Gebärdensprache | Konservierungsstoffe | Einzelakttheorie |
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