Kindestötung Straftat, die eine Mutter begeht, wenn sie ihr nichteheliches Kind während oder gleich nach der Geburt tötet. Die Strafandrohung für K. ist niedriger als für Totschlag, da der besondere psychische Zutand der nichtehelichen Mutter bei der Geburt schuldmindernd berücksichtigt wird.
Weitere Begriffe : verboten | Sterbebuch | Unternehmerhaftung |
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