KirchenhoheitBefugnis des Staates, über kirchliche Angelegenheiten zu bestimmen; bei Trennung von Kirche und Staat gibt es keine K. mehr, da der Staat hier die Eigenständigkeit der Kirchen anerkennt. Staatskirche.
Weitere Begriffe : Beschränkte Geschäftsfähigkeit | Vorgetäuschter Eigenbedarf | Angestellter in Laden oder Warenlager |
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