Klagebegehren (§44 VwGO) ist im Verwaltungsprozessrecht der prozessuale Anspruch des Klägers. Mehrere K. des Klägers können in einer Klage zusammen verfolgt werden. Lit.: Backsmeier, P., Das minus beim unterlassungsrechtlichen Globalantrag, 2000
Weitere Begriffe : Empfangsermächtigung | Zuzugsrecht | Reichsheimstättengesetz |
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