KlageeerhebungIm Zivil- und Arbeitsgerichtsprozeß die Einreichung der Klageschrift und die Zustellung einer Abschrift an den Beklagten, die vom Gericht nach Zahlung des Prozeßkostenvorschusses veranlaßt wird; erfolgt in den übrigen Gerichtsverfahren (ohne Zustellung) durch Einreichen der Klageschrift oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Durch die K. wird die Klage rechtshängig. Die Einhaltung einer Klagefrist ist nur in wenigen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Begriffe : Messen | Teilverwirklichung | Fahrnis |
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