KlerikalismusIm Unterschied zum Laizismus, der eine klare Trennung der Sphäre von Kirche und Staat erstrebt, ist es das Ziel des sog. Klerikalismus, der Kirche entscheidenden Einfluss auf das gesamte öffentliche Leben, insbes. den Staat, zu verschaffen. Diese Geisteshaltung ist so alt wie die Kirchen selbst und ist nicht allein mit der kath. Kirche verbunden, wenngleich sie hier am klarsten Gestalt gewonnen hat, so im „Dictatus papae“ (1075). In der modernen Staatslehre wird eine solche Überordnung der Kirche nicht mehr anerkannt.
Weitere Begriffe : Finanzausgleich | Mandatsgebiet | Dispositives Recht |
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