Kohlendioxid-Speicherung

Die EU-RL 2009/31/EG v. 23. 4. 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid (CO2), ABl. L 140/114, bildet den rechtlichen Rahmen für die K. in der EU. K. ist gem. Art. 3 Nr. 1 die Injektion und damit einhergehende Speicherung von CO2-Strömen in unterirdischen geologischen Formationen. Die RL erlaubt die Speicherung im eigenen Hoheitsgebiet, in der ausschließlichen Wirtschaftszone sowie im Festlandsockel. Die Speicherung im Meer oder Gewässern ist verboten (Art. 2). Die RL soll bis Ende Juni 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.




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