Kollegialbehördeist die aus mehreren gleichberechtigten Mitgliedern bestehende, meist durch Stimmenmehrheit beschließende Behörde (z.B. Kreisausschuss) im Gegensatz zur monokratisch organisierten Behörde. Lit.: Groß, T., Das Kollegialprinzip in der Verwaltungsorganisation, 1999
Weitere Begriffe : Einwendungslehre | Unfallversicherungsträger | Strafgeld |
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