Kollisionsnorm, allseitigeNorm, die den Anwendungskonflikt zwischen mehreren Rechtsordnungen für jeden Fall mit Auslandsberührung löst. Sie entscheidet also sowohl über die Anwendbarkeit eigenen wie ausländischen Rechts.
Weitere Begriffe : Miete | Schadensbegründung aus der Person eines Dritten | Einlage, verdeckte |
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