Kollisionsnorm

([F.] Grenznorm) ist im internationalen Privatrecht der Rechtssatz, der den Anwendungsbereich der deutschen Rechtsordnung festlegt {einseitige K.) oder den maßgeblichen Anknüpfungspunkt (z.B. Staatsangehörigkeit, Ort der Handlung, Ort der belegenen Sache) für die Frage, welche von mehreren Rechtsordnungen anzuwenden ist, bestimmt (zweiseitige, vollkommene K.). Lit.: Kegel, G./Schurig, K., Internationales Privatrecht, 9. A. 2004; Reithmann, C./Martiny, D., Internationales Vertragsrecht, 6. A. 2004

Vorschrift, die sich mit der Frage nach dem anzuwendenden Recht befasst und keinen materiell-rechtlichen Inhalt hat. Kollisionsnormen finden sich insb. in Staatsverträgen und im EGBGB, aber auch in Vorschriften anderer Gesetze (vgl. internationales Privatrecht).

Internationales Privatrecht (1).




Vorheriger Fachbegriff: Kollision | Nächster Fachbegriff: Kollisionsnorm, allseitige


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen