Kollisionsnorm ([F.] Grenznorm) ist im internationalen Privatrecht der Rechtssatz, der den Anwendungsbereich der deutschen Rechtsordnung festlegt {einseitige K.) oder den maßgeblichen Anknüpfungspunkt (z.B. Staatsangehörigkeit, Ort der Handlung, Ort der belegenen Sache) für die Frage, welche von mehreren Rechtsordnungen anzuwenden ist, bestimmt (zweiseitige, vollkommene K.). Lit.: Kegel, G./Schurig, K., Internationales Privatrecht, 9. A. 2004; Reithmann, C./Martiny, D., Internationales Vertragsrecht, 6. A. 2004
Weitere Begriffe : Tariffähigkeit | Gemeinschaft nach Bruchteilen | Besitzer |
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