Kollisionsnorm, unselbstständigeNorm, die lediglich eine Ergänzung (Hilfsnorm) darstellt, falls die maßgebliche Kollisionsnorm im Einzelfall nicht ausreicht, um das anwendbare Recht zu bestimmen, z. B. Art. 5 Abs. 1 S. 1, 5 Abs. 2, 6 EGBGB.
Weitere Begriffe : Ermessensmissbrauch | Billigungstheorie | Wesentlichkeitstheorie |
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