Kollisionsnorm, versteckteRechtsnorm, die indirekt einen internationalen Anwendungskonflikt regelt, insb. durch Regelung der Zuständigkeit, wenn damit implizit festgelegt ist, dass das zuständige Gericht sein eigenes Recht anwenden soll. Dies gilt vor allem für US-amerikanische Jurisdiction-Normen, denen oft eine versteckte Rückverweisung auf die lex fori zu entnehmen ist.
Weitere Begriffe : Jagdrecht | ungerechtfertigt | Wartepflicht |
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