Kommanditwechsel

wird ein Wechsel genannt, den der Aussteller auf sich selbst als Bezogenen zieht.

ist ein gezogener Wechsel (Tratte), in dem sich der Aussteller selbst als Bezogener angibt und den er i. d. R. von der Hauptniederlassung auf die Zweigniederlassung zieht.




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