Konfiskation
entschädigungslose Einziehung oder Enteignung.
die entschädigungslose Einziehung von Eigentum, sei es des gesamten Vermögens oder einzelner Vermögensgegenstände einer Person (Eigentumsgarantie).
Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung
ist ein manchmal noch für entschädigungslose Einziehung im Strafverfahren oder Enteignung gebrauchter Ausdruck. S. a. Konterbande.
Vorheriger Fachbegriff: Konfinierung | Nächster Fachbegriff: Konfitüren