Konfliktverteidigung umgangssprachliche Bezeichnung für die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme prozessualer Rechte durch den Verteidiger mit dem Ziel, das Verfahren zu behindern, zu erschweren und ggf. auch die Ermittlung des wahren Sachverhalts zu vereiteln. Zu den häufigsten Mitteln gehört hierbei die Stellung von Beweisanträgen in erheblicher Zahl
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