Konsignation

bei Verkaufskommission (Kommission) bes. Art der Übergabe der Waren an den Kommissionär. Der Auftraggeber (Konsignant) bleibt so lange Eigentümer der K.sware, bis der Beauftragte (Konsignatär) nach dem Verkauf den Erlös an ihn abgeführt hat.

ist die Kommission im Auslandsgeschäft, bei welcher der Konsignant dem Konsignatär eine Ware gibt. Lit.: Konsignations-Lagervertrag, 2003

Form der Kommission im Auslandsgeschäft, bei der oft der Auftraggeber (Konsignant) die Kommissionsware an den Beauftragten (Konsignator) zum Absatz durch einen weiteren Kommissionsauftrag übergibt (sog. Exportkommission).

ist eine Form der Kommission im Auslands- (insbes. Übersee-)Geschäft. Es kann sich hierbei um eine bloße Verkaufskommission handeln; vielfach übergibt der Auftraggeber (Konsignant) die Ware an den Konsignatar mit dem Ziel, dass dieser deren Absatz durch Abschluss eines (weiteren) Kommissionsauftrags vermittelt (sog. Exportkommission).




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