Konstitutiv

bedeutet wörtlich „rechtsbegründend“. Der Begriff steht im Gegensatz zu dem Ausdruck deklaratorisch. Häufiger Anwendungsbereich der beiden Wörter ist das Handelrecht, da Eintragungen im Handelsregister (z.B. einer Prokura oder einer Firma) k. oder deklaratorischer Natur sein können. Auch beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben ist die Unterscheidung zwischen k. und deklaratorischer Natur relevant.

(Adj.) begründend, Wirkung




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