Konstitutiver Verwaltungsaktein Verwaltungsakt, der Voraussetzung der Begründung oder Änderung eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses ist, z. B. die Ernennung zum Beamten für die Begründung des Beamtenverhältnisses.
Weitere Begriffe : Organe, staatliche | Heimatrecht | formaler Kunstbegriff |
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