Kontumaz

(lat.), 1) das Fernbleiben von der Gerichtsverhandlung; Friedlosigkeit; 2) in Österreich die Beschränkung der Freizügigkeit, bes. von Haustieren zur Verhinderung von Seuchen.




Vorheriger Fachbegriff: Kontrolltheorien | Nächster Fachbegriff: Kontumazialverfahren


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen