KostenrisikoUnter dem Begriff Kostenrisiko versteht man die zu erwartenden Gesamtkosten eines Prozesses in einer Instanz. Sie umfassen die Gerichts- und Anwaltsgebühren für den Fall des vollständigen Unterliegens. Da der Anwalt je nach Verfahrensverlauf zwischen zwei und vier Gebühren erheben kann, berechnet man das Kostenrisiko in der Regel auf der Basis von drei Anwaltsgebühren.
Weitere Begriffe : Status quo | Ermittlungsgrundsatz | Gerechtigkeitsdebatte |
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