Kraftfahrt-Bundesamt
durch G geschaffene Bundesbehörde in Flensburg-Mürwik. Sie ist zuständig für Typprüfung und Bauartgenehmigung; führt das Verkehrszentralregister.
Das KBA in Flensburg ist die Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr (G v. 4. 8. 1951, BGBl. I 488, m. spät. Änd.). Es ist nach § 2 des G u. a. zuständig: für Typgenehmigung und Typprüfung von Fz.en und Fz.-Teilen, Akkreditierung von Stellen, die Fze und Fz.-Teile prüfen; Führung von Verkehrszentralregister, Zentralem Fahrzeugregister und Zentralem Fahrerlaubnisregister; Erstellung, Veröffentlichung und Auswertung von Verkehrsstatistiken; Zusammenarbeit mit Stellen anderer Staaten oder der EU auf den Gebieten des Straßenverkehrs und des Kraftfahrwesens. Die Einzelheiten, insbes. die Übermittlung von Daten aus Registern, sind in zahlreichen Gesetzen und VOen zum Straßenverkehr geregelt.
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