Kraftfahrtbundesamt

Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wird u. a. das Verkehrszentralregister — die "Verkehrssünderkartei" — geführt, in das bestimmte Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen Eingang finden. Vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis, der Austellung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und der Ausfertigung einer Ersatzurkunde für einen verlorenen Führerschein hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Kosten des Antragstellers beim Kraftfahrtbundesamt z. B. anzufragen, ob Nachteiliges über den Betreffenden bekannt ist bzw. ob er eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Das Bundesamt entscheidet u. a. ebenso über Anträge auf eine allgemeine Betriebserlaubnis.
§§ 22, 25, 48, 59 ff FeV; 48 StVG; 20 StVZO
Siehe auch Betriebserlaubnis, Verkehrszentralregister

Verkehrssünderkartei. Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wird die sogenannte Verkehrssünderkartei geführt, aus der bei die Fahrerlaubnis betreffenden Entscheidungen der Verwaltungsbehörde und in Gerichtsverfahren den Behörden Auskunft erteilt wird.

ist die oberste Bundesbehörde für den Straßenverkehr mit Sitz in Flensburg. Lit.: Haberlandt, L., Aus der Chronik des Kraftfahrtbundesamtes, 1987




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