Kraftfahrtbundesamt Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wird u. a. das Verkehrszentralregister — die "Verkehrssünderkartei" — geführt, in das bestimmte Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen Eingang finden. Vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis, der Austellung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und der Ausfertigung einer Ersatzurkunde für einen verlorenen Führerschein hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Kosten des Antragstellers beim Kraftfahrtbundesamt z. B. anzufragen, ob Nachteiliges über den Betreffenden bekannt ist bzw. ob er eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Das Bundesamt entscheidet u. a. ebenso über Anträge auf eine allgemeine Betriebserlaubnis.
Weitere Begriffe : Zweckmäßigkeit | Finanzierungs-Leasing | Angemessene wirtschaftliche Verwertung |
MMnews
|