KraftfahrzeughandelDer K. durch auf den Handel mit Gebrauchtwagen spezialisierte Betriebe unterliegt als Gebrauchtwarenhandel den gewerberechtlichen Beschränkungen für überwachungsbedürftige Gewerbe.
Weitere Begriffe : Erstattung von Sozialleistungen durch einen anderen Leistungsträger | Blindenwaren | Lärmbelästigung |
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