Kreditauftrag (§ 778 BGB) ist der Auftrag an eine andere Person, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten Kredit (Darlehen oder Finanzierungshilfe) zu geben. Der K. ist ein Auftrag. Er führt zur Haftung des Auftraggebers als Bürge für die entstehende Verbindlichkeit. Lit.: Frese, Der Kreditauftrag, 1966; Horn, N., Bürgschaften und Garantien, 8. A. 2001
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