Kreditvermittlungsvertrag

oder Darlehensvermitt- lungsvertrag (§§ 655aff. BGB) ist der schriftformbedürftige Vertrag (Maklervertrag), nach dem ein Unternehmer es unternimmt, einem Verbraucher gegen Entgelt einen Verbraucherdarlehensvertrag zu vermitteln oder ihm die Gelegenheit zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags nachzuweisen. Lit.: Mackenthun, T., Kreditvermittlung, 1985

Kreditvertrag (6).




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