Kreishandwerkerschaft Zusammenschluss der Handwerksinnungen, die in einem Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben (§ 86 ff. Handw0). Die Kreishandwerkerschaft hat als öffentlich-rechtliche Körperschaft insb. die Aufgabe, die Gesamtinteressen des Handwerks wahrzunehmen und die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Weitere Begriffe : Entziehung des Wohnungseigentums | bezahlte Karenz | Vollstreckungsverfahren |
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