Kreisgericht

In den fünf neuen Bundesländern die untere Instanz der ordentlichen Gerichte. Die Kreisgerichte nehmen dort vorerst weiterhin die Aufgaben wahr, die im übrigen Bundesgebiet den Amtsgerichten zugewiesen sind. Sie sind, wie diese, mit Einzelrichtern besetzt.

in Österreich und in der DDR Gericht erster Instanz.

Bezirksgericht.




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