Kreuzung

Ampel. Unter Kreuzung versteht man zwei einander schneidende Fahrbahnen, die auch versetzt sein können (Zeichen 102). Auch hier gilt grundsätzlich rechts vor links. Bei Ampelregelung ist beim Farbzeichen Gelb der Kreuzungsbereich von den dort befindlichen Fahrzeugen zu räumen. Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder Grünlicht niemand in die Kreuzung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte (§11 Absatz 1 StVO).




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