Einfahren

Anfahren.
Unter Einfahren versteht man das Fahren auf die Fahrbahn aus einem Grundstück oder von anderen Straßenteilen (Radfahrer vom Radweg usw.). Beim Einfahren hat man sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Wenn nötig, muß man sich einweisen lassen. Die Absicht des Einfahrens ist rechtzeitig und deutlich durch Blinken anzukündigen (§ 10 StVO).




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