kriminalistischer Tatort

Ort des kriminellen Geschehens, an dem der Täter vor, während oder nach der Tat gehandelt hat, sowie der Fundort von Spuren. Zu unterscheiden sind der Tatort im engeren Sinne, d. h. der eigentliche Ort der Tat, und der Tatort im weiteren Sinne, z. B. der Fundort, der Zu- und Abgangsort, der Vorbereitungsort, der Verbergungsort u. A. Die überragende Bedeutung des Tatortes liegt in der Tatsache, dass er der Träger von Spuren ist und damit die Möglichkeit des Sachbeweises eröffnet; er bietet auch Anhaltspunkte für die Bewertung des Personalbeweises.




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