Sachbeweis Kein eigenständiges Beweismittel, sondern stets in Kombination mit dem Personalbeweis zu sehen, er bedarf immer der Interpretation durch den Menschen und kann auch nur durch einen Menschen in Form von bspw. Gegenständen (§ 94 StPO), Spuren einer Straftat (§ 103 StPO), Beweisstücken (§ 147 StPO), Spuren oder Merkmalen (§ 86 StPO), Urkunden und Schriftstücken (§ 249 StPO) Eingang in ein Strafverfahren finden.
Weitere Begriffe : Salvatorische Klausel | relative Antragsdelikte | Arzneimittelrecht |
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