künstliche Samenübertragung auch Insemination; die ohne Geschlechtsverkehr erfolgende Besamung einer Frau mit dem Samen ihres Ehemanns (homologe Insemination) oder bei Zeugungsunfähigkeit des Ehemanns) eines fremden (meist anonymen) Spenders (heterologe Insemination). Gesetzlich nicht geregelt und somit nicht verboten, jedoch nach ärztlichen Standesregeln vorzunehmen, u.a. nur mit schriftlicher Einwilligung des Ehemanns nach Aufklärung und Beratung.
Weitere Begriffe : Realrechte | Grenzüberschreitende Beförderung (Umsatzsteuer) | Altersteilzeitarbeit |
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