Kulturist die Gesamtheit der Lebensäußerungen eines Volkes, insbesondere die Gesamtheit der Bestrebungen nach Verfeinerung der menschlichen Persönlichkeit unter Zurückdrängung ihrer Triebnatur. Sie umfasst vor allem Bildung, Wissenschaft und Kunst. Ihre Verwaltung ist in Deutschland Teil der Landesverwaltung (Kulturverwaltungsrecht). Lit.: Kleeberg/Eberl, Kulturgüter in Privatbesitz, 2. A. 2001; Klein, A., Kultur-Marketing, 2001; Fiedler, W./Turner, S., Bibliographie zum Recht des internationalen Kulturgüterschutzes, 2003; Sprecher, 7., Beschränkungen des Handels mit Kulturgut, 2004
Weitere Begriffe : Dienststrafe | Fahrbahnbegrenzung | Mordlust |
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