Verhältniswahlrecht
Wahlsystem.
ist das auf das Verhältnis der im Wahlgebiet auf die Parteien abgegebenen Stimmen abstellende Wahlrecht. Bei dem V. wird die Gesamtzahl der Parlamentssitze auf die einzelnen Parteien im Verhältnis der Gesamtstimmenzahl zu der auf die einzelne Partei im ganzen Wahlgebiet abgegebenen Zahl der Stimmen verteilt (z. B. erhält eine Partei, auf die insgesamt 60% aller Stimmen abgegeben wurden, 60% der Sitze). Bei dem personalisierten V. kann der Wähler innerhalb eines Wahlvorschlags einer Partei durch die Stimmabgabe für bestimmte Kandidaten auf deren Reihenfolge Einfluss nehmen. Mehrheitswahlrecht Lit.: Hermens, F., MehrheitsWahlrecht oder Verhältniswahlrecht?, 1949; Zippelius, R., Allgemeine Staatslehre, 15. A. 2007
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