Körperist allgemein ein räumlich begrenzter Gegenstand. Der K. des Menschen ist die Gesamtheit seiner Knochenteile und Weichteile, einschließlich aller festverbundenen künstlichen Körperteile als eine Einheit. Seine Verletzung kann Schadensersatzansprüche begründen und strafbar machen. Lit.: Taupitz, JDer deliktsrechtliche Schutz des menschlichen Körpers und seiner Teile, NJW 1995, 745
Weitere Begriffe : Sukzessivgründung | Unterhalt wegen Krankheit | Quotenvermächtnis |
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