Körperbehinderte

Kraftfahrzeugsteuer. Körperbehinderte Fußgänger können ihr Leiden durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen sind von der zuständigen örtlichen Behörde oder einer amtlichen Versorgungsstelle abzustempeln. Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Stock, auch zugleich mit den erwähnten gelben Abzeichen, kenntlich machen; sie können auch ihren Blindenhund mitführen. Diese Kennzeichen sind Körperbehinderten vorbehalten, an Fahrzeugen dürfen sie nicht angebracht werden. Körperbehinderte Kraftfahrer können teilweisen oder vollständigen Erlaß der Kraftfahrzeugsteuer erlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch einen Zuschuß zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs erhalten. Entscheidend ist, ob der Körperbehinderte ohne Kraftfahrzeug Schwierigkeiten bei der Berufsausübung hätte und mit orthopädischen Hilfsmitteln keine ausreichende Gehfähigkeit erreichen könnte (BSG).

war eine früher gebräuchliche Bezeichnung für jetzt korrekt als behinderte Menschen oder schwerbehinderte Menschen zu bezeichnende Personen. In der Einkommen- und Lohnsteuer wird die körperliche Behinderung primär durch den Behinderten-Pauschbetrag (Belastungen, außergewöhnliche, 2 e; behinderte Menschen, 2) und den erhöhten Abzug von Fahrtkosten berücksichtigt. Daneben enthalten u. a. folgende Regelungen Sondervorschriften für K.: § 4 Nr. 19 Umsatzsteuergesetz, § 13 I Nr. 6 Erbschaftsteuergesetz, § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz, § 36 Grundsteuergesetz, § 2 Wohnungsbauprämiengesetz, bei der Arbeitnehmersparzulage § 4 IV, XV 5. Vermögensbildungsgesetz und bei der Hundesteuer (Steuerbefreiung für Blindenhunde nach der jeweiligen Gemeindesatzung). S. a. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Pflegebedürftige, Schwerbeschädigte.




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