Ladestraße

öffentlicher Verkehrsraum. Ladestraßen der Bundesbahn (am Güterbahnhof) gehören zum öffentlichen Verkehrsraum, auch wenn das Bundesbahnbetriebsamt durch Schilder Unbefugten den Zutritt nicht gestattet. Die Bahnpolizei ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf einer Ladestraße zuständig, die Verkehrspolizei aber für die Unfallaufnahme.




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