LaienUnter L. werden in der kath. Kirche diejenigen Gläubigen verstanden, die keine Angehörigen des Klerus sind. Leitungs- und Heiligungsgewalt kommt nur Klerikern zu. Die Verkündigung (Lehre) kann in Einzelfällen Laien übertragen werden (missio canonica).
Weitere Begriffe : Teilzeitwohnrecht | Berufsvereinigungen | Regen |
MMnews
|